Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2002 - L 2 RI 208/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21039
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2002 - L 2 RI 208/02 (https://dejure.org/2002,21039)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.09.2002 - L 2 RI 208/02 (https://dejure.org/2002,21039)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. September 2002 - L 2 RI 208/02 (https://dejure.org/2002,21039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,21039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 44/95

    Erstattung notwendiger Aufwendungen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2002 - L 2 RI 208/02
    Zur Definition des Begriffs "Aufwendungen" kann nach Auffassung des Bundessozialgerichts - BSG - (BSGE 78, 159 ff = SozR 3-1300 § 63 Nr. 7), der sich der Senat anschließt, auf § 91 ZPO zurückgegriffen werden, dem die Erstattungsregelung des § 63 SGB X inhaltlich nachgebildet ist.
  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RVs 10/89

    Erstattungsfähigkeit der Auslagen bei der ohne Erlaubnis zulässigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2002 - L 2 RI 208/02
    Dem steht nicht das Urteil des 9. Senats des BSG vom 30. Januar 1992 (- 9 a/9 RVs 10/89 - NJW 1992, 197) entgegen.
  • KG, 19.12.1990 - 24 W 5932/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2002 - L 2 RI 208/02
    Diese müssen tatsächlich entstanden sein und können grundsätzlich nur in konkreter Höhe erstattet verlangt werden (Krasney in: Kasseler Kommentar, Stand: 37. Ergänzungslieferung 04/2002, SGB X, § 63 RdNr. 25; vgl. Hennig, a.a.O., § 193 RdNr. 71, 77; vgl. KG, NJW 1991, 1304, m.w.N.; vgl. Kopp, VwGO, 12. Auflage, § 162 RdNr. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2003 - L 6 V 5067/01

    Anspruch auf Erstattung von Kosten eines Widerspruchsverfahrens; Erstattung der

    Der Senat hat die Revisionen wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage und im Hinblick auf die Anhängigkeit der Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 4.9.2002 - L 2 RI 208/02 zugelassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht